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Donnerstag, 3. März 2016

Jetzt doch ohne Terassenüberdachung

Fr. R., unsere Architektin, rief mich heute an und teilte mir mit, dass sie erneut Rücksprache mit unserem zuständigen Bauamt gehalten hat. Die Terrassenüberdachung, als "Geschossflächengewinn", ist so nicht machbar. Wenn der Drempel auf 1,125 m Rohbau gesenkt wird, dann steht der Baugenehmigung von der Geschossflächenberechnung nichts mehr im Weg; unabhängig von der Terrassenüberdachung. Zur Erinnerung: wir hatten im Angebot ein Rohbaumaß von 1,25 m unterschrieben. Die Terrassenüberdachung wäre damit auch überflüssig. Traumhaft! Es wäre zwar schön gewesen, aber nicht unter diesen Umständen und zu diesem Preis. Da kann man sich zur Not auch noch später etwas überlegen. Und sind wir mal ehrlich, ich glaube, den Balkon hätten wir eher selten benutzt. Im Endeffekt haben wir jetzt einen etwas niedrigeren Drempel, aber wen jucken die 12,5 cm?

Damit wurde das Haus noch einmal überarbeitet und sieht jetzt wie folgt aus:


Hausansichten

Querschnitt

DG


EG

Die Architektin wird als nächstes den Vermesser benachrichtigen, dass dieser das Objekt in den Amtlichen Lageplan einzeichnet und dann kann die Bauanzeige eingereicht werden. 

Dienstag, 23. Februar 2016

Unser Anliegen wird geprüft

Heute bekam ich einen kurzen, aber wichtigen Anruf von Brale, ein Mitarbeiter aus der Planungsabteilung. Er teilte mir mit, dass unser Schreiben ihm vorliegt und er es bearbeiten wird. Er stimmte uns zu, dass der Ablauf unter anderen Umständen hätte laufen sollen. Der Verkäufer hätte uns nicht etwas verkaufen und versprechen dürfen, was nicht planungsrechtlich umzusetzen ist. Der Verkäufer hat nun mal nicht die fachliche Kompetenz und steckt nicht in der Materie. Seine Aussage: "Man kann es dem Kunden nicht servieren und schmackhaft machen und am Ende klappt es nicht" (Zitat sinngemäß). Naja, wie auch immer... Er wird sich um ein Ergebnis bemühen. Dazu hat er den Bebauungsplan angefordert. Er wird ihn einsehen und uns hoffentlich bis Anfang nächster Woche ein Antwort mitteilen. Jedoch gab er weiterhin zu, dass er das mit der Terrassenüberdachung nicht gemacht hätte. Die Lösung könnte unter Umständen nicht umsetzbar sein, da ein Balkon/ eine Terrasse nicht unbedingt zur Geschossflächenberechnung zählt. *Ah ha*...Das muss jetzt alles erst einmal anhand des B-Plans geprüft werden. Da der B-Plan schon etwas älter ist, gilt damaliges Recht.

Eine Prüfung damals zusammen mit einem Architekten oder Bauingenieur wäre unter Umständen angebracht gewesen. Wenn ich daran denke, hätte man ein zweites Gespräch mit dem Architekten und dem Verkäufer zusammen machen können und wäre Punkt für Punkt alles durchgegangen. Aus den einigen Blogs, die ich bereits gelesen habe, habe ich erfahren, dass Architekt und Kunde sich zusammensetzen, Grundrisse zeichnen und der Kunde sich dann entscheiden kann, ob er unterschreibt oder nicht. Die Grundrisse müssten dann natürlich in der Firma bleiben (geistiges Eigentum und so). Das scheint mir eine pragmatischere Lösung zu sein.